Die Bußgelder für 2021 sind bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Bußgelder erhöht.
Die vollständige Übersicht mit relevanten Tatbestandscodes, Verstößen und Bußgeldern finden Sie nachfolgend:
•pH645a keine schriftliche Genehmigung mit einer oder zwei Ruten 150,- € (bisher 140,-)
•pH645c keine schriftliche Genehmigung mit mehr als 2 Ruten 330,- € (bisher 320,-)
•pH647b Nichtvorlage der schriftlichen Genehmigung auf erste Aufforderung 100,- € (bisher 95,-)
•pH647c Nichtvorlage des Mietvertrages auf erste Aufforderung 100,- € (bisher 95,-)
•pH650a Angeln mit Angelgerät, das Bedingungen nicht erfüllt 300,- € (bisher 280,-)
•pH652a Angel in Sperrzeit mit verbotenem Köder 100,- € (bisher 95,-)
•pH660 Angeln in und in der Nähe eines ausgewiesenen Wehrs oder einer ausgewiesenen Fischpassage 150,- € (bisher 140,-)
•pH662a Angelgerät vorhanden, während Angelgerät zu diesem Zeitpunkt verboten ist 100,- € (bisher 95,-)
•pH662b 1 oder 2 Ruten vorhanden ohne Genehmigung 100,- € (bisher 95,-)
•pH662c Mehr als 2 Ruten vorhanden ohne Genehmigung 100,- € (bisher 140)
•pH662d anderes zulässiges Angelgerät vorhanden, aber keine Berechtigung oder Befugnis zum Angeln in dem Gewässer 300,- € (bisher 280,-)
•pH664a Angeln mit lebendem Köderfisch 400,- € (war 390,-)
•pH666a untermaßige Fische vorhanden 150,- €
•pH668 Fisch vorhanden, für den Schonzeit gilt 150,- €
•pD515 Angabe falscher Personalien 400,- € (bisher 390,-)
•pD517 Nichtvorzeigen des Ausweises auf erste Aufforderung 100,- € (war 95,-)
•pD537 Unbefugter Zugang 100,- € (bisher 95,-)
•pD537b Verstoß gegen Zugangsbestimmungen 100,- € (bisher 95,-)