Bleibt das Angeln auch in ihrem Bundesland trotz Einschränkungen seitens des Bundes und verschiedener Maßnahmen in den Ländern weiterhin grundsätzlich erlaubt, sofern die Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte beachtet werden?
Sind dazu die notwendigen Wege bzw. Fahrten zum Erwerb von Angelerlaubnis, zu Köderautomaten und an die Gewässer etc. ebenfalls zulässig?
Die ersten Antworten aus Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sind bereits bei uns eingetroffen - Angeln ist dort überall weiterhin erlaubt. Die Antworten der Ministerien könnte ihr nachfolgend durchlesen:
Bayern: Angeln bei Ausgangssperre und Kontaktverbot
Angeln erlaubt?: JA!
Wege erlaubt?: JA!
Rechtsgrundlage:
Allgemeinverfügung, Punkt 5
Auf unsere Nachfrage beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (zuständig für Fischerei) vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:
Die Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums sei «Dass Angeln - allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt - weiterhin erlaubt ist, Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.»
Die Fahrten zum Angelgewässer müssen natürlich möglich sein. Angelgeschäfte sind momentan in der Regel geschlossen. Andere Ausgabestellen von Erlaubnisscheinen wie Tankstellen dürfen angefahren werden, auch zum Tanken. Zu empfehlen wäre der Kauf von Online-Erlaubnisscheinen, was in Bayern seit 2019 möglich ist. Die umfangreichen Schutzvorkehrungen, die im Zuge der Ausgangsbeschränkungen festgelegt wurden, sind natürlich einzuhalten